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DORA Analyse Tool Verhältnismäßigkeit
Es ist alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit - nur wie ?
Im Artikel 4 der DORA Verordnung wird ausdrücklich auf eine individuelle Umsetzung in einem angemessenen Verhältnis nach dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ gefordert, in dem die Faktoren Größe und Gesamtrisikoprofil sowie die Art, der Umfang und die Komplexität der Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte relevant sind.
Die verhältnismäßige Umsetzung ist dementsprechend keine Option, sondern Pflicht.
Doch der Artikel 4 enthält dazu keine inhaltlichen Aussagen.
Er definiert nicht, wie die Parameter auszugestalten sind und wie diese in einem relevanten Vergleich zu anderen Instituten auf die Umsetzung der Verordnung anzuwenden sind.
Er lässt insbesondere offen, welche konkreten Konsequenzen und Anforderungen sich daraus ergeben, ebenso welche Ausgestaltungsmöglichkeiten sich individuell ableiten lassen.
Die Organisation der Kreditinstitute der Genossenschaftlichen FinanzGruppe sowie der Sparkassen-Finanzgruppe, speziell durch den Anschluss an die Mehrmandantenrechenzentren Atruvia und FinanzInformatik, ist im europäischen Bankensystem besonders.
Dieses wurde in der DORA Verordnung unzulänglich berücksichtigt. Ungeachtet dessen ist die Umsetzung zwingend erforderlich. Die Option lautet daher nicht „ob“ sondern wie.
Im Kontext der Verhältnismäßigkeit stellen sich daher folgende zentrale Fragen:
1. Wie steht das Institut individuell in Bezug auf die 5 Parameter des Artikels 4 zu anderen Instituten der Finanzgruppe?
Dazu braucht es eine nachvollziehbare Herleitung aus der Verhältnismäßigkeitsanalyse.
2. Wie leitet man sauber her, welche individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten zum jeweiligen Institut passen?
Die Ableitung daraus erfolgt aus der Verhältnismäßigkeitsanalyse. Ein Haus kann bestimmten Anforderungen niedriger ansetzen und zugleich in anderen Bereichen höhere Maßstäbe anlegen. Welche Kombination zur jeweiligen Bank passt, muss argumentativ hergeleitet werden.
Für die Frage der Abbildung der Faktoren und die Nachvollziehbarkeit der individuellen Parameter, haben wir ein Analyse Tool speziell für Kreditinstitute der Genossenschaftlichen FinanzGruppe sowie der Sparkassen‒Finanzgruppe mit entsprechender Systematik konzipiert.
Innerhalb beider Bankengruppen ist die Spannweite der Institute, was die definierten Parameter angeht, enorm.
Daher spielt das angemessene Verhältnis der Umsetzung eine wichtige individuelle Rolle für die Belastbarkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen (personell/finanziell/technologisch) der einzelnen Institute.

In der Verhältnismäßigkeitsanalyse werden die Paramter 1 bis 5 (Größe/Gesamtrisikoprofil/Art,Umfang, Komplexität der Dienstleistungen/Art,Umfang, Komplexität der Tätigkeiten/Art,Umfang, Komplexität der Geschäfte) dabei zu einer Benchmark ins Verhältnis gesetzt, um einen individuellen Faktor zu ermitteln. Ein Punktesystem bildet diese Parameter ab und aggregiert als Ergebnis eine Verhältnismäßigkeitskennziffer. Jeder Parameter wird gleichwertig mit einer Punktzahl von maximal 100 bewertet, sodass die Summe einer höchstmögliche Punktzahl von 500 ergeben kann. Dieses Analyse Tool soll in DORA Prüfungen eine relevante Unterstützung zur dokumentierten und nachvollziehbaren Auslegung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ermöglichen.
Für einen individuellen Beratungstermin geht´s hier zur Online-Terminvereinbarung:
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